Öffentlichkeit, Transparenz und Informantenschutz – Zur Bewertung der Enthüllungsplattform Wikileaks als Akteur der Medien- und

12.12.2011

... Zivilgesellschaft. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Veröffentlichungspraxis von Wikileaks und prüft die Chancen und Risiken der Enthüllungsplattform


Prof. Dr. Christian Schicha, Fachbereich Medien- und Kommunikationsmanagement (B.A.), sowie Medienmanagement (M.A.) mit den Schwerpunkten „Medienethik“, „Journalistik“, „Publizistik“ und „Werbepsychologie“ an der Mediadesign Hochschule Düsseldorf.

Einleitung: Aufgaben und Formen der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit in der Demokratie

Wikileaks besteht aus einer Gruppe zivilgesellschaftlicher Akteure, die Staats- und Unternehmensgeheimnisse verraten, indem sie brisante Dokumente im Internet nach einer Authentizitätsprüfung publizieren. Die 2006 gegründete Organisation besteht aus fünf festen und 1000 freien Mitarbeitern. Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch Spenden. Dabei wird der jährliche Bedarf der Kosten für die Arbeit bei rund 600.000 Dollar veranschlagt.  Die etwa 100 juristischen Verfahren gegen Wikileaks hat die Enthüllungsplattform alle gewonnen. Gleichwohl befindet sich die Organisation derzeit in finanziellen Schwierigkeiten, da die Spendenbereitschaft abgenommen hat und mehrere Banken und Kreditkartenunternehmen die Zusammenarbeit beendet haben. Daher werden zurzeit keine geheimen Dokumente mehr publiziert.  (vgl. Hinrichs 2011: 26)

Zivilgesellschaftliche Aktivitäten kommen immer dann zum Einsatz, wenn einzelne Bürger oder Gruppen von Nichtregierungsorganisationen durch ihr Engagement Eigenverantwortung übernehmen und somit einen positiven gesellschaftlichen Beitrag für das Gemeinwohl leisten (vgl. Schmidt 2007). Der Anspruch an ein derartiges zivilgesellschaftlichen Handelns liegt darin, die Demokratie zu stärken, indem politische und wirtschaftliche Verfehlungen transparent gemacht werden, um unethisches Verhalten zu dokumentieren.

Bei der Auseinandersetzung mit der Enthüllungsplattform Wikileaks geht es zentral um eine neue Form politischer Öffentlichkeit. Das Informationsmonopol der Medien hat sich zugunsten dieses neuen Akteurs der Zivilgesellschaft erweitert. „Wikileaks stellt in Frage, wer die Hoheit über Informationen besitzt.“ (Rosenbach/Stark 2011: 15). Es besteht demzufolge aus der Perspektive einer „Hackerethik“ (Ludwig 2011: 17) ein Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeit und Vertraulichkeit (vgl. Depenheuer 2001) aufgrund der  notwendigen Transparenz durch das Aufzeigen von öffentlich relevanten Missständen einerseits und dem notwendigen Schutz von privaten und geheimen Daten andererseits.

Beim Blick auf die Geschichte politischer Öffentlichkeit lässt sich traditionell eine stark wertende Konnotation des Begriffes konstatieren (vgl. nachfolgend Schicha 2007 und 2010). Öffentlichkeit stellt nach Kant ein grundlegendes Postulat seit der europäischen Aufklärung dar, steht im Gegensatz zu der in feudalen Zeiten üblichen „Geheimniskrämerei“ und fungiert als Ziel bürgerlicher Emanzipation. Im Rahmen der politischen Publizität im Anschluss an die Französische Revolution avanciert „Öffentlichkeit“ zu einer zentralen Grundkategorie der Demokratie, nach dem Vorbild der „res publica“. In internationalen Diskursen wird mit Wortkombinationen wie „public“ gearbeitet, wobei dann vor allem die Offenheit im Gegensatz zur Abgeschlossenheit der Kommunikationsabläufe gemeint ist. Daraus etablierte sich der Gedanke einer Kontrollfunktion der Öffentlichkeit, um eine machtbegrenzende Wirkung zu erreichen, die dann im modernen Medienzeitalter unter dem Aspekt der Kontroll- und Kritikfunktion erneut aufgegriffen wurde.

Öffentlichkeit gilt als Verfahrens- und Ordnungsprinzip bei politisch-administrativen Entscheidungsprozessen, als räumliches und thematisches Zugänglichkeitsprinzip sowie als Bereich des allgemeinen Interesses im Hinblick auf den Zustand des Gemeinwesens. Die Komplexität moderner Gesellschaften soll durch eine öffentliche Sphäre gesellschaftlicher Kommunikation reduziert werden, in der Erfahrungen, Erkenntnisse und Interessen aufgrund der Regulierungsnotwendigkeit veröffentlicht werden. Aus einer demokratietheoretischen Perspektive soll durch die Herstellung von Öffentlichkeit Transparenz über politische Prozesse erzeugt werden, aus der ein Partizipationsgewinn der Bevölkerung durch die Informationsweitergabe resultieren soll.

Die Institutionalisierung von Öffentlichkeit ist in Deutschland verfassungsrechtlich verankert durch die Meinungs-, Rede-, Versammlungs- und Pressefreiheit, die kollektive Anschlussdiskurse ermöglichen kann. Informationen und Meinungen sollen nach diesem Verständnis ausgetauscht und kritisch kommentiert werden. Öffentlichkeit wird als der zentrale Bereich moderner Gesellschaften klassifiziert, da sich eine Gesellschaft als solche erst in der Öffentlichkeit erkennt und konstituiert. Damit ist aber kein spezifisch räumlicher Ort im Verständnis eines räumlichen Forums gemeint, sondern die Option, in verschiedenen Kontexten und Formen öffentliche Austauschprozesse zu bewerkstelligen. Öffentlichkeit als gesellschaftliches Phänomen ist demzufolge dezentral und kann auch unabhängig von konkreten Orten über das Internet entstehen.

Insgesamt wird die gesamtgesellschaftliche Öffentlichkeit in modernen Gesellschaften vom Typ der Bundesrepublik Deutschland durch eine Vielzahl von Gruppen- und Spezialöffentlichkeiten ersetzt. Es kann also die Öffentlichkeit in einer komplexen und ausdifferenzierten Gesellschaft nicht geben. Sie bildet sich vielmehr auf verschiedenen Ebenen mit unterschiedlichen Akteuren und Interessen heraus. Die öffentliche Sphäre ist demzufolge nicht homogen. Die Segmentierungsprozesse moderner Gesellschaften führen vielmehr dazu, dass sich themenspezifische  Teilöffentlichkeiten bilden. Querverbindungen zwischen diesen Teilöffentlichkeiten sind ebenso möglich, wie deren Verschmelzen, wie neuerliche Ausdifferenzierungen oder auch das Verschwinden bestimmter Kommunikationszusammenhänge. Mögliche raumzeitliche Beschränkungen öffentlicher Begegnungen werden in massenmedial hergestellten Öffentlichkeiten zunehmend aufgelöst, indem Öffentlichkeit abstrahiert wird und durch ihre institutionelle Verankerung eine faktisch weit umfassendere gesellschaftliche Relevanz erhält als die spontane öffentliche Kommunikation in der Lebenswelt. Diese Ergänzungen umfassen die meisten Öffentlichkeitskonzeptionen im Beziehungsfeld von Medien, Demokratie und Raum.

Zudem manifestiert sich in der Diskussion eine Debatte, ob der Öffentlichkeitsbegriff mit einer Zerfallssemantik in Verbindung gebracht werden kann. Durch die Expansion der Lebensstilgruppen und Spartenmedien im Zuge der gesellschaftlichen Individualisierung und Pluralisierung der Lebensstile und –formen ist ein Abbau traditioneller Bindungen und einheitlicher Mediengewohnheiten entstanden, wodurch eine Fragmentierung des Publikums in einer mehrfach differenzierten Gesellschaft zu verzeichnen ist.

Öffentlichkeit gilt insgesamt als der politische Bereich, an dem sich die Demokratie herausbildet und beweisen muss. Sie wird als Organisationsprinzip demokratischer Herrschaft bezeichnet. Im Forum der Öffentlichkeit sollen konfliktträchtige gesellschaftliche Interessen zu einer vernünftigen Willensbildung und Interessenverallgemeinerung gelangen. Aus diesem Grund hängt die Verwirklichung von Demokratie eng  mit der Verwirklichung von Öffentlichkeit zusammen. Sie wird dabei als Verständigungsprozess der Gesellschaft über sich selbst interpretiert. Wikileaks agiert in diesem Kontext als zivilgesellschaftlicher Akteur, um wirtschaftliche und politische Missstände aufzuzeigen und transparent zu machen. Dabei kooperiert die Enthüllungsplattform auch mit Qualitätsmedien, deren Kernaufgaben im folgenden Abschnitt skizziert werden.

1.    Normative Aufgaben der Medienberichterstattung

Insgesamt haben primär die Medien in freiheitlichen Demokratien vom Typ der Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe übernommen, die Bevölkerung über politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse und Entwicklungen zu informieren, Missstände aufzuzeigen und gegenüber der Politik und dem Staat ihrer Kontroll- und Kritikfunktion in einem angemessenen Maße gerecht zu werden.

Dass sich Medien diesen skizzierten normativen Ansprüchen nicht immer in der geforderten Form widmen, hat mehrere Gründe. In der Regel arbeiten Medien – sieht man vom Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einmal ab – nach dem Marktmodell.

Dennoch sollte zumindest der Qualitätsjournalismus relevante Informationen sammeln, einordnen und an ein möglichst breites Publikum verteilen, um öffentliche Anschlussdiskurse zu generieren und somit einen aktiven Beitrag zur politischen Meinungs- und Willensbildung zu leisten.

„Aus Sicht der Journalisten als Protagonisten der Meinungs- und Pressefreiheit muss das Hauptinteresse darin bestehen, die Informationen einzuordnen, zu bewerten – und dann erst Öffentlichkeit bei einem Optimum an Transparenz herzustellen.“ (Schulzki-Haddouti 2011: 39)

Das Informationsfreiheitsgesetz in den USA und in Deutschland bietet den Journalisten die Möglichkeiten, Einsicht in staatliche Dokumente zu nehmen. In der Praxis werden den Berichterstattern derartige Informationen jedoch nicht immer oder nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt. Insofern sind innovative Wege über verdeckte Informanten erforderlich, um die notwendigen Dokumente zu erhalten. Dabei spielt der Schutz der anonymen Quellen eine zentrale Rolle, damit die Journalisten ihrer Recherche professionell und präzise nachkommen können. Anonyme Informanten (Whistleblower) verraten den Berichterstattern öffentlich relevante Missstände, Gefahren und Risiken, die u. a. in Behörden, Regierungen, Verwaltungen und Unternehmen ablaufen. Dabei gehen sie das Risiko ein, dass der Geheimnisverrat für sie juristisch relevante negative Konsequenzen haben kann. Darauf folgt:

„Aus Sicht der Whistleblower muss der Informantenschutz gewahrt – und eine größtmögliche Öffentlichkeitswirkung erzielt werden.“ (Schulzki-Haddouti 2011: 39)

Ein sicherer Quellenschutz ist demzufolge unverzichtbar, um den Informanten nicht zu gefährden. Eine Medienberichterstattung, die dem demokratischen Aufklärungspostulat folgt, ist zwingend auf Informationen aus unterschiedlichen Kanälen angewiesen: „Die Presse kann frei sein, aber sie kann ihre Freiheit nur nutzen, wenn sie informiert ist, sonst nutzt die ganze Freiheit nichts.“ (Bunz 2011: 140) Dabei geht es immer auch um Kontrolle und Kritik sowie um Machtfragen. Gleichwohl werden demokratische Prozesse durch Transparenz gefördert: „Werden die Mächtigen von ihren Bürgern kontrolliert, dann entsteht daraus im besten Fall eine bessere Politik.“ (Rosenbach/Stark 2011:15)

Grundsätzlich ist der Grad zwischen der erforderlichen Informationsnotwendigkeit für die Bürger und dem problematischen Geheimnisverrat schmal. Schließlich basiert die Bildung von Vertrauen auch auf dem Grad der Vertraulichkeit. Öffentlichkeit und Vertraulichkeit stehen immer in einem wechselseitigen Spannungsverhältnis zueinander. Die Einhaltung von Geheimnissen stellt schließlich auch eine der großen menschlichen Errungenschaften dar.  Dies gilt für den privaten ebenso wie für den öffentlichen Raum. Der Verrat von Staatsgeheimnissen ist faktisch in den meisten Ländern verboten und wird mit Haftstrafen oder sogar mit der Todesstrafe sanktioniert.

2.    Zur Veröffentlichungspraxis bei Wikileaks

„Ein Internet-Aktivist mit einem 300-Dollar-Notebook hat inzwischen mehr publizistischen Einfluss als mancher Verleger.“ (Rosenbach/Stark 2011: 304)

Durch die Nutzung des Internet ist es einfach geworden Öffentlichkeit herzustellen, da u. a. über soziale Netzwerke, Blogs und Foren in Echtzeit Informationen eingestellt und weltbreit verbreitet werden können. Neue soziale Bewegungen nutzen die Kanäle ebenso wie Journalisten, Politiker und „normale“ Bürger sowie Enthüllungsplattforen. Der Datentransfer von vertraulichen Dokumenten ist im Internetzeitalter zunehmend einfacher geworden. Von jedem Ort der Welt mit der entsprechenden technischen Infrastruktur kann eine hohe Datenmenge in kurzer Zeit an zahlreiche Adressaten versendet werden.

„Computer und Internet stehen überall zur Verfügung, auch bereitet es keine Schwierigkeiten mehr, zu sehr geringen Kosten und mit sehr geringem Aufwand Millionen von Dokumenten zu speichern und zu verteilen.“ (Lovink/Riemers 2011: 84)

Die immer kleiner werdenden mobilen Geräte sind immer leichter zu bedienen. Sie werden zunehmend leistungsfähiger und billiger. Zudem können immer weniger Endgeräte höhere Datenmengen in zunehmender Geschwindigkeit transportieren (vgl. Ludwig 2011). Wenn ein Regierungsbeamter die Absicht hat, vertrauliche Daten an Wikileaks zu schicken, benötigt er dafür gerade einmal einen USB-Stick oder einen anderen Datenträger: „Aus Sicht von Militärs und Geheimdiensten ist dies ein Albtraumszenario.“ (Rosenbach/Stark 2011: 17) Da im Jahr 2010 etwa 2,5 Millionen Personen Zugang zu vertraulichen Regierungsdokumenten aus Amerika hatten, ist es nicht erstaunlich, dass zahlreiche geheime Daten über Wikileaks an die Öffentlichkeit gelangten.

Neben dieser technischen Dimension sind die politischen Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung, wenn es um eine Einordnung der Wikileaks-Aktivitäten im Umgang mit Geheimnissen geht. Grundsätzlich ist es für die innere und äußere Sicherheit von Staaten auch wichtig, dass Geheimnisse existieren und nicht verraten werden.

Auf den ersten Blick vermittelt die Enthüllungsplattform durch ihren Internetauftritt und die Namensgebung zunächst einen ausschließlich konstruktiven Eindruck: „Das Design von Wikileaks erzeugt durch seine Nähe zu Wikipedia den Eindruck, man sei auf dem Weg zu einer von allen gewollten ausgewogenen Enthüllung menschlicher Angelegenheiten.“ (Lanier 2011: 73) Diese Auffassung scheint etwas naiv zu sein. Schließlich sind die Gründe für Informationslecks vielfältig. Aus einem Streit zwischen Personen oder  Institutionen können egoistische Rachemotive entstehen, die dazu führen, Informationen zu publizieren, um einem Gegner oder Konkurrenten zu schaden. Hierbei können auch eigene Karriereerwägungen zu Lasten eines Anderen eine Rolle spielen, der auf diesem Wege diskreditiert werden soll. Es können aber auch persönliche oder politische Überzeugungen eine Rolle spielen, die dazu führen, verbrecherisches Handeln aufzuzeigen (vgl. Ischinger 2011: 155f.).

Wikileaks hat nicht isoliert agiert, sondern sich Kooperationspartner gesucht, um die Informationen gezielt an ein breites Publikum zu veröffentlichen. Schließlich gilt: „Es braucht die Kapazitäten eines großen Nachrichtenmediums, sowohl um das Material einzuschätzen als auch um Aufmerksamkeit zu generieren.“ (Bunz 2011: 14) Dabei hat sich Wikileaks folgende Partner aus dem Spektrum der internationalen Qualitätspresse gesucht: Das Hamburger Nachrichtenmagazin Der Spiegel hat die Dokumente von Wikileaks geprüft, eingeordnet und kommentiert. In den USA hat die New York Times diese Aufgabe übernommen. In England hat The Guardian Dokumente publiziert. In Frankreich war  Le Monde dafür ebenso zuständig wie El Pais in Spanien.

Beim stichpunktartigen Blick auf die zentralen Veröffentlichungen von Wikileaks, die sich im  Oktober 2006 WikiLeaks.org gegründet hat, wird die Dimension und Brisanz  der publizierten Informationen deutlich (vgl. Domscheidt-Berg 2010, Rosenbach/Stark 2011):

  • November 2007: Veröffentlichungen der Handbücher von Guantanamo Bay
  • Januar 2008: Veröffentlichung von Dokumenten der Cayman-Islands Niederlassung des Schweizer Bankhauses Julius Bär
  • März 2008: Veröffentlichung der „geheimen Bibeln“ von Scientology
  • Mai 2008: Veröffentlichung eines Handbuches amerikanischer Bruderschaften
  • September 2008: Veröffentlichung von Mails aus der privaten Mailbox von Sarah Palin
  • Oktober 2008: Veröffentlichung einer Mitgliederliste der nationalsozialistischen British National Party
  • November 2008: Veröffentlichung von BND-Dokumenten zur Korruptionsbekämpfung im Kosovo
  • Dezember 2009: Veröffentlichung des Feldjäger Reports zur Bombardierung von zwei Tanklastern im afghanischen Kundus
  • April 2010: Veröffentlichung des Collateral-Murder-Video
  • Juli 2010: Veröffentlichung einer Datenbank mit Kriegsberichten der US-Armee aus dem Afghanistan-Feldzug
  • August 2010: Veröffentlichung von Planungsberichten zur Duisburger Loveparade

Als positiver Höhepunkt der bisherigen Arbeit kann die im Juni 2009 verliehene Auszeichnung mit dem Medienpreis von Amnesty International an Wikileaks klassifiziert werden. Die im Dezember 2010 erfolgte Verhaftung von Julian Assange aufgrund von Vergewaltigungsvorwürfen stellt im Gegensatz dazu eine negative Entwicklung dar.

Wikileaks ist keine konventionelle Organisation, die sich räumlich und personell klar definieren lässt. Vielmehr handelt es sich um ein weltweites Netzwerk von weniger Einzelpersonen, das über das Internet kommuniziert. Julian Assange hat sich dabei zu der schillernden Figur bei Wikileaks entwickelt, die inzwischen Kultstatus besitzt. Er war zunächst

„zu einem Popstar der Politik aufgestiegen, er ziert die Titelbilder der Magazine, es gibt Masken mit seinem Konterfei, Facebook-Fan-Gruppen, Demonstrationen. Assange spaltet und polarisiert, wird geliebt und gehasst, er hat sich radikal einer, seiner Mission verschrieben, kompromisslos, anderen wie sich selbst gegenüber.“ (Rosenbach/Stark 2011: 8)

Die Leser des amerikanischen Magazins Time vertraten mehrheitlich die Ansicht, dass Assange der Mann des Jahres sei. Im September 2010 wurde er darüber hinaus vom britischen Magazin New Statesman zu einer der 50 wichtigsten Personen der Welt ernannt. Von amerikanischen Politikern wie der ehemaligen Präsidentschaftskandidatin Sarah Palin wird Assange entweder mit Osama Bin Laden oder von Senator Mitch McConnel als High Tech Terrorist bezeichnet. Es wird auch kritisiert, dass es offenkundig keine demokratischen Verfahren zur Legitimation politischer Entscheidungen innerhalb der Enthüllungsplattform gibt:

„Wikileaks ist eine […] single person organization Initiative, Entscheidungsfindung und Ausführungsprozeß sind weitgehend zentralisiert: Sie liegen in der Hand eines einzelnen Individuums. Ähnlich wie in kleinen und mittelständischen Unternehmen kann ihr Gründer nicht abgewählt werden, und anders als in vielen Kollektiven gibt es keine Rotation innerhalb der Führungsebene.“ (Lovink/Riemers 2011: 89)

Inzwischen steht die wirtschaftliche Existenz der Enthüllungsplattform auf dem Spiel. Als zentrale Ursache hierfür wird das Verhalten und Auftreten des umstrittenen Gründers Assange gesehen:

„Wikileaks ist nicht nur pleite, sondern hat auch noch eine Moral verloren, weil sich Personenkult und Anspruch auf allein selig machende Wahrheit verselbstständigt haben. Eine bitte Lektion für die Jünger des digitalen Kalifats.“ (Clauss 2011: 18)

Die Konflikte zwischen Julian Assange und dem ehemaligen Sprecher von Wikileaks, Daniel Domscheit-Berg, der die Enthüllungsplattform mit aufgebaut hat, sind ausführlich diskutiert worden (vgl. Domscheit-Berg 2011). Aus einem vertrauensvollen Freundschaftsverhältnis hat  sich ein Spannungsverhältnis entwickelt. Inzwischen warnt Domscheit-Berg vor den Aktivitäten von Assange und Wikileaks. Er hat mit Openleaks eine neue Plattform gegründet, die neutral und transparent agieren soll, die Verantwortung für die Inhalte der Enthüllungen auf mehrere Personen übertragen möchte und die Informanten schützen soll. Dokumente können anonym eingeschickt werden, um die Quellen zu schützen. Dabei geht es primär darum, eine technische Infrastruktur für die Arbeit der Whistleblower zu schaffen. Es ist zudem beabsichtigt, mit Nicht-Regierungs-Organisationen, Menschenrechtsgruppen, Gewerkschaften und Journalistenschulen zusammenzuarbeiten.

3.    Argumente für Wikileaks

Es stellt sich nachfolgend die Frage, ob die Motive von Wikileaks und die konkrete Veröffentlichungspraxis aus einer medienethischen und -rechtlichen Perspektive angemessen sind oder nicht.

Ein erstes Argument der Befürworter von Organisationen, die der Arbeitsweise von Wikileaks und anderen Enthüllungsplattformen folgen, basiert auf die in der Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen im Artikel 19 festgelegten Regelung, die besagt:

„Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht  auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“ (zit. nach Rosenbach/Stark 2011: 294)

Elemente dieser Menschenrechtserklärung aus dem Jahr 1948 sind auch im Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahr 1949 übernommen worden:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ (Grundgesetz, Art. 5, Abs. 1, zit. n. Bundeszentrale für politische Bildung  2008: 7)

Die Einschränkungen dieses Artikels liegen in der Verletzung allgemeiner Gesetze, einer Gefährdung des Jugendschutzes und bei Ehrverletzungen. Zudem stellt die Einhaltung der Verfassungstreue einen wesentlichen Baustein dieser Grundrechte dar.

Daran anknüpfend haben eine Reihe von bundesdeutschen Presseorganen einen Appell gegen die Kriminalisierung von Wikileaks verfasst, dem sich unter anderem die Tages- und Wochenzeitungen taz, die Frankfurter Rundschau, der Tagesspiegel, die Berliner Zeitung, das Neue Deutschland angeschlossen haben. Unterstützung gibt es auch von den Organisationen Reporter ohne Grenzen und der Humanistischen Union sowie vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. Dort heißt es:

„Der Journalismus hat nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, den Staat zu kontrollieren und über die Mechanismen des Regierungshandelns aufzuklären. Er stellt Öffentlichkeit her. Ohne Öffentlichkeit gibt es keine Demokratie. Der Staat ist kein Selbstzweck und muss eine Konfrontation mit den eigenen Geheimnissen aushalten. Wir, die Initiatoren und Unterzeichner, fordern, die Verfolgung von Wikileaks, die dem Völkerrecht zuwiderläuft, zu stoppen.“ (bewegung.taz.de 2011: 43)

Die insgesamt 16.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Appells vertreten die Auffassung, dass die Publikationsfreiheit auch für Wikileaks gilt. Staatliche und private Stellen dürften in diesem Zusammenhang keine Zensur vornehmen, um die Medienfreiheit nicht zu gefährden.

Ein weiteres Argument, das für ein Vorgehen nach dem Modell der Enthüllungsorganisation plädiert, lässt sich wie folgt formulieren:

„Solange ein Geheimnis nicht von vitaler Bedeutung für andere Menschen ist, hat jeder ein Recht auf seine Privatsphäre. Ist das Geheimnis hingegen von vitaler Bedeutung für andere, dann ist es legitim, daß es innerhalb der Grenzen gut funktionierender Prozesse von Personen gehütet wird, die dazu befugt sind und dann auch zur Rechenschaft gezogen werden können.“ (Lanier 2011: 78)

Dieses Zitat verweist auf die öffentliche Relevanz von Informationen. Private Geheimnisse sind grundsätzlich zu schützen. Sofern jedoch durch die Geheimhaltung Missstände von öffentlichem Interesse verschleiert werden, kann eine Veröffentlichung moralisch angemessen sein.

4.    Argumente gegen Wikileaks

Ein erstes Argument gegen die Aktivitäten von Wikileaks liegt in der fehlenden Legitimität der Organisation. Die Akteure der Enthüllungsplattform sind nicht vom Volk gewählt.

„Nicht mehr ein Staat entscheidet, welche Informationen im Bereich der Außenpolitik geheim bleiben sollen, sondern eine Gruppe von Menschen, die von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden kann.“ (Ischinger 2011:160)

Kritisiert wird auch die Intransparenz der Organisation selbst. Es ist unklar, wer neben Assange die Organisation vertritt und welche Interessen konkret verfolgt werden. Zudem wird nicht transparent gemacht, wer die Aktivitäten finanziert und welche Motive konkret damit in Verbindung gebracht werden.  Es bleibt z. T. offen, nach welchen moralischen und rechtlichen Standards gearbeitet wird. Zudem ist unklar, ob Wikileaks sich einer Gemeinwohlorientierung verpflichtet fühlt (vgl. Kornblum 2011: 189).

Im Rahmen der Aktivitäten von Wikileaks gab es außerdem immer wieder Pannen. So wurden die Namen von 50 Wikileaks-Geldgebern in einer Mail öffentlich gemacht. Eine Geschichte wurde vor einem vereinbarten Termin vom Guardian Online auch über Twitter veröffentlicht. Weiterhin stellte sich heraus, dass „eine Datei mit Hunderttausenden Depeschen amerikanischer Botschaften mitsamt den Klarnamen von Zuträgern und Gesprächspartnern im Internet kursiert – und an anderer Stelle das Passwort zu finden ist.“ (Rüb/Tomik 2011: 10). Das Passwort wurde bereits in einem Buch eines englischen Guardian-Journalisten publiziert. Dieser Fehler ließ sich nicht mehr korrigieren. Wikileaks hatte die Kontrolle verloren und war nicht in der Lage, vertrauliche Daten zu schützen. Wenn die Geheimhaltung der Quellen nicht gesichert ist, können Veröffentlichungen Informanten gefährden und Personen in Gefahr bringen (vgl. Hügel 2011: 44).

Ein weiteres Argument gegen die Aktivitäten von Wikileaks liegt in der Auswahl der journalistischen Kooperationspartner, mit denen die Organisation zusammenarbeitet. Die ausgewählten Medien erhalten einen exklusiven Zugang zu den Informationen, die Wikileaks besitzt. Dadurch sind die Mitbewerber auf dem Pressemarkt benachteiligt. Ein derartiges Vorgehen verstoße – so die Kritik – gegen die Vorgaben des Deutschen Presserates. Dort heißt es in der Richtlinie 1.1 – Exklusivverträge:

„Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Vorgänge oder Ereignisse, die für die Meinungs- und Willensbildung wesentlich sind, darf nicht durch Exklusivverträge mit den Informanten oder durch deren Abschirmung eingeschränkt oder verhindert werden. Wer ein Informationsmonopol anstrebt, schließt die übrige Presse von der Beschaffung von Nachrichten dieser Bedeutung aus und behindert damit die Informationsfreiheit.“ (Trägerverein des Deutschen Presserates 2011: 136)

Da aber der Guardian, Le Monde, El Pais und der Spiegel einen exklusiven Zeitpunkt für die Veröffentlichung mit Wikileaks vereinbart haben, wurde ggf. gegen diese Richtline verstoßen. Offen ist auch die Frage, ob Geld geflossen worden ist, damit die Dokumente zur Verfügung gestellt worden sind.  Eine entsprechende Beschwerde von Christiane Schulzki-Haddouti beim Deutschen Presserat ist jedoch abgelehnt worden, da Wikileaks von der Medienselbstkontrollinstanz nicht als journalistisch-tätiger Akteur wahrgenommen wird, für den der Presserat zuständig ist. Ein Verstoß gegen den Pressekodex durch die Plattform sei gar nicht möglich. Zudem hätten – so der Presserat – auch andere Medien die Möglichkeit gehabt, sich z.B. über die von Wikileaks veröffentlichten Depeschen über andere Medien zu informieren.

5. Fazit

„Wikileaks ist eine Bereicherung und Bedrohung zugleich, etwas, dass es so noch nicht gegeben hat.“ (Rosenbach/Stark 2011: 14)

Wikileaks arbeitet insgesamt im Spannungsfeld zwischen der Schaffung von Transparenz und der daraus resultierenden Verletzung von Firmen- und Staatsgeheimnissen sowie  Persönlichkeitsrechten. Durch die Enthüllungsplattform und ihre Nachfolger hat sich das Informationsmonopol der Medien verändert. Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, inwiefern das pure Einstellen von Originaldokumenten von Wikileaks hilfreich ist, um Missstände aufzuzeigen. Alles zu veröffentlichen, was authentisch ist, ist m. E. nicht zielführend. Alleine dadurch entsteht sicher keine basisdemokratische Entwicklung, die durch Transparenz auch Partizipation ermöglicht. Die journalistische Verarbeitung, Hinterfragung, Einordnung, und Ergänzung derartiger Informationen ist vielmehr der konstruktive Ansatz, um die Fülle der Informationen angemessen zu verarbeiten. Erst durch diesen weiteren Schritt ist Kontrolle und Kritik möglich.

Bei einer abschließenden Bewertung der Aktivitäten von der Enthüllungsplattform Wikileaks spielen also zahlreiche Komponenten eine Rolle. Zunächst werden durch das Internet und die einfache Möglichkeiten  des Datentransfers technische Möglichkeiten geschaffen, große Datenmengen an zahlreiche Quellen zu verschicken. Von dieser Entwicklung kann Wikileaks erheblich profitieren. Wenn geheime Daten dann auch noch unzureichend geschützt sind oder eine Vielzahl von Personen Zugriff darauf haben, wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Datenlecks entstehen. Grundsätzlich ist es positiv, wenn Journalisten und Enthüllungsplattformen wirtschaftliche und politische Missstände aufzeigen und publik machen. Gleichwohl ist darauf zu achten, dass Informanten geschützt werden und finanzielle Unterstützer anonym bleiben. Diese Regeln sind bei Wikileaks verletzt worden.

Konstruktiv ist  hingegen der Ansatz, dass Kooperationspartner der Qualitätspresse eingebunden wurden, um die Informationen zu bündeln, einzuordnen und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Demzufolge ist das Modell Wikileaks – trotz der skizzierten Defizite  – grundsätzlich positiv zu bewerten. Es stärkt die Demokratie und die Freiheitsrechte. Es kann auf Dauer aber nur funktionieren, wenn der Schutz der Informanten durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet ist und Persönlichkeitsrechte geschützt werden.

Literatur

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